Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software as a Service (SaaS)

Präambel

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Software mit Sehen-Design, Stefan Runkel, Vonsbach 35, 53619 Rheinbreitbach (nachfolgend nur „DER ANBIETER“). Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, d.h. ein Handelsgewerbe betreibt, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen werden durch gesonderte Verträge vereinbart.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DER ANBIETER diese schriftlich bestätigt.

Angestellte des ANBIETERS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die den Vertrag nicht im Wesentlichen modifizieren, werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen. Wesentliche Vertragsänderungen können nur durch Abschluss eines neuen Vertrages zwischen den Parteien vereinbart werden.

1. Vertragsgegenstand

1.1 DER ANBIETER gewährt dem Kunden Zugang zu der beim ANBIETER gespeicherten Software via Internet. Die Einzelheiten der Softwareleistung und die Dauer der Zugriffsgestattung vereinbaren die Parteien im jeweiligen Vertrag.

1.2 Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot an den ANBIETER zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der ANBIETER die verbindliche Bestellung des Kunden durch Freischaltung des Zugangs des Kunden annimmt oder indem der ANBIETER dem Kunden die Annahme in Textform durch eine gesonderte Mitteilung bestätigt.

2. Mietdauer und Kündigung

2.1 Das Mietverhältnis beginnt jeweils mit Überlassung der Software an den Kunden. Das Mietverhältnis wird auf unbefristete Zeit geschlossen, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

3. Nutzungsrechte

3.1 Dem Kunden wird hierbei ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Dauer der jeweiligen Vereinbarung zeitlich begrenztes, Recht zum Zugriff auf die auf dem Server des ANBIETERS abgelegte Software gestattet.

3.2 Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des jeweiligen Vertrages beschränkt und entfällt nach Beendigung des Vertrages, gleich welchen Grundes, ohne weitere Rechtshandlung. Das Nutzungsrecht ist nicht, auch nicht konzernintern, übertragbar.

4. Verbot der Übertragung

4.1 Der Kunde darf weder das Nutzungsrecht, noch die Software als solche, Dritten zugänglich machen, übergeben, veräußern, vermieten oder verleihen.

5. Mängelansprüche und Kündigungsrecht

5.1 Mängel der zur Verfügung gestellten Software, einschließlich der Dokumentationen und sonstiger Unterlagen, werden vom ANBIETER, nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden, innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Zurverfügungstellung von Ersatzsoftware.

5.2 Der Kunde darf eine Mietminderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Miete durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5.3 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.

6. Haftung

6.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des ANBIETERS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2 Im Übrigen gelten die folgenden Bestimmungen: Der ANBIETER haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des ANBIETERS, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des ANBIETERS, dessen gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der ANBIETER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an dem Werk eintreten, haftet der ANBIETER nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

6.3 Der ANBIETER haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

6.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

7. Rückgabe- und Löschungspflicht

7.1 Bei Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zugangsdaten und sonstiger Unterlagen verpflichtet.

7.2 Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien der Software.

7.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weiternutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses untersagt ist.

8. Berechnung und Zahlung

8.1 Die Miete nebst Umsatzsteuer ist pro Monat im Voraus zur Zahlung an den ANBIETER fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der ANBIETER vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und den Kunden vom weiteren Zugang zur Software nach vorheriger schriftlicher Androhung auszuschließen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall verpflichtet, die monatlichen Nutzungsgebühren weiterhin zu entrichten.

8.2 Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den ANBIETER bleibt hiervon unberührt.

9. Datenschutz

9.1 Der ANBIETER ist verpflichtet, die Daten des Kunden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Zum Zweck der Erfüllung der dem ANBIETER obliegenden Verpflichtungen vereinbaren die Parteien in Bezug auf die Auftragsdatenverarbeitung in dem jeweiligen Auftrag zum Zugang zur Software des ANBIETERS die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2 Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERS.

10.3 Sofern rechtlich vereinbar, ist der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien der Sitz des ANBIETERS.

10.4 Die Aufrechnung gegen die dem ANBIETER geschuldeten Leistungen kann der Kunde nur mit einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung erklären.

10.5 Die Abtretung von Rechten und Pflichten durch den Kunden an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung seitens des ANBIETERS.

11. Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel

11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträgen die gesamte Vertragsabrede. Bei etwaigen Konflikten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen eines Einzelvertrages gelten die Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages vorrangig.

11.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Bestimmungen widersprechen, erlangen keine Gültigkeit. Ihre Geltung wird von den Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen.

11.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden oder sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sein, so berührt dies die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch rechtswirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommen.